Mitgliedschaft
Dem ZVL können alle anerkannten Lohnsteuerhilfevereine als Mitglieder beitreten, außerdem alle Verbände von Lohnsteuerhilfevereinen.
Der Aufnahmeantrag ist an den Vorstand des ZVL zu richten. Er wird in vorbehaltloser Anerkennung
- der Satzung,
- der Beitragsordnung,
- der Zertifizierungsordnung und
- der Gebührenordnung
des ZVL gestellt.
Natürliche Personen können nicht Mitglieder des ZVL werden.