Rezertifizierung


Gemäß Abschnitt 4.1 der Zertifizierungsordnung kann das Zertifikat nach der Laufzeit von 5 Jahren verlängert werden. Für den Antrag auf Rezertifizierung bestätigt der Berater in der Abfrage im elektronischen Zertifizierungssystem, dass er die entsprechenden Vorgaben der DIN 77700 weiterhin erfüllt und reicht die erforderlichen Nachweise elektronisch ein.